
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder u. Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter: ab 16 Jahren

Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
Mindestalter: ab 16 Jahren
Einschluss: AM

Klasse B196
Zusätzlich zum Klasse B Führerschein können mit der Klasse B196 ohne erneute Prüfung Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) gefahren werden.
Mindestalter: ab 25 Jahren (5 Jahre Klasse B Schein)

Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 35 kW und ein Verhältnis/Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kq
Mindestalter: ab 18 Jahren
Einschluss: A1, AM

Klasse A direkt
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Im Gegensatz zu A beschränkt entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung.
Mindestalter: ab 24 Jahren
Einschluss: A1, A2, AM

Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3500kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zGM oder
Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt
Führerschein mit 17
Mindestalter: ab 18 Jahren
Einschluss: L, AM, S

Klasse B96
Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3500kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zGM oder
Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM der Kombination nicht über 4250 kg liegt
Führerschein mit 17
Mindestalter: ab 18 Jahren
Vorbesitz: B
Einschluss: L, AM, S

Klasse BE
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Anhängelast: bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmte Geländefahrzeuge nur bis zum 1,5-fachen der zGM des Zugfahrzeugs
Mindestalter: ab 18 Jahren
Vorbesitz: B
Einschluss: L, AM, S